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Die Meldepflicht zu elektronischen Kassensystemen verzögert sich weiter

„Obwohl Sie den Einsatz von elektronischen Registrierkassen sowie PC-Kassen eigentlich bereits seit dem 1. Januar 2020 dem Finanzamt melden müssen, gibt es hierbei weiterhin Verzögerungen. Es fehlt nicht nur der amtliche Vordruck zur Meldung, sondern auch die erforderliche elektronische Meldungsmöglichkeit.“

von Online-Redaktion; 08.09.2021
Quelle: Die Meldepflicht zu elektronischen Kassensystemen verzögert sich weiter – Gastgewerbe-Magazin

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Martin B.
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