
1. Um Datenverluste zu vermeiden, ist es notwendig, eine regelmäßige Datensicherung vorzunehmen. Sie sollte im Übrigen täglich erfolgen.
2. Es wird dem Anwender dringend davon abgeraten, Hardware selbst zu reparieren oder zu warten. Es sollte stattdessen in jedem Fall ein vom Hersteller empfohlener Fachbetrieb beauftragt werden. Es drohen bei eigenmächtigen Reparaturversuchen Ausfälle des Systems sowie Datenverluste.
Ebenso ist dringend davon abzuraten, die Einstellungen der Software eigenmächtig zu verändern. Solche Veränderungen können zu Fehlfunktionen, insbesondere auch zu Datenverlusten, aber auch zum Ausfall des Systems führen. Wir raten dringend dazu, vor Veränderung der Einstellungen einen Fachbetrieb zu befragen.
3. Da sich die steuerlichen Gesetze und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung ständig ändern und vor allem von lokalen Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt werden, obliegt es dem Anwender abzuklären, ob das Kassensystem in der jeweiligen individuellen Konstellation den steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen an eine Buchhaltung entspricht. Insbesondere verweisen wir auf den Erlass des Bundesministers für Finanzen (BMF) vom 26.November 2010. Nähere Infomationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder unter www.bundesfinanzministerium.de
4. Wir raten dringend dazu, Dritten keinen Zugang zum Programmiermodus zu gewähren, sondern diesen über den mit dem Kassensystem möglichen Kennwortschutz zu schützen. Es besteht ferner die Gefahr des Ausspähens von Daten, auch des Kennwortes. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass kein Kassensystem jede Manipulation ausschließen kann. Die regelmäßige Kontrolle, insbesondere des mit Kassiervorgängen betrauten Personals, wird also durch die Verwendung eines Kassensystems keineswegs ersetzt (z.B. beim Kassieren ohne Erfassung an der Kasse). 
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